Unsere Augen sind ein wichtiges und hoch entwickeltes Organ, das die wichtige Funktion des Sehens übernimmt. Wenn wir nicht gerade schlafen, sind unsere Augen im permanenten Einsatz, um vielfältige Eindrücke der Umgebung wahrzunehmen. Gleichzeitig sind unsere Augen sehr empfindlich gegen äußere Einflüsse, wie Licht oder Fremdkörper. Gelangt doch einmal etwas ins Auge, ist schnelles Handeln gefragt, um schlimmere Verletzungen und Schädigungen bis hin zur Erblindung zu verhindern. Vor allem in Bereichen, wo mit Chemikalien, aber auch mit anderen für das Auge gefährlichen Substanzen gearbeitet wird, sollten für die schnelle Hilfe im Notfall immer Augenspülflaschen bereitstehen.
Augenspülflaschen werden dazu verwendet, um Chemikalien, Verunreinigungen und andere Fremdkörper, wie Staub, Schmutz sowie Metall- oder Holzsplitter, die ins Auge eingedrungen sind, schnellstmöglich wieder herauszuspülen. Die sterilen Kunststoffflaschen der Augenspülungen sind dafür mit einer Kochsalzsalzlösung beziehungsweise Natriumchloridlösung (NaCl) gefüllt und im akuten Notfall direkt einsatzbereit und einfach zu bedienen. Für die Behandlung von Verätzungen der Augen durch giftige Stoffe und Gase gibt es zudem Augenspülungen mit einer knapp 5-prozentigen pH-neutralen Phosphat-Puffer-Lösung.
Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne – und die können wiederum zu Verletzungen der Augen führen. Bei einem Unfall leisten die Spülflaschen mit der Kochsalzlösung daher wertvolle Dienste. Zum Einsatz kommen sie vor allem in der Chemieindustrie, in Laboren und überall dort, wo mit aggressiven und giftigen Substanzen gearbeitet wird. Aber auch im handwerklichen Bereich, zum Beispiel in Schreinereien, in Autowerkstätten und im metallverarbeitenden Gewerbe, sollten Augenspülflaschen immer griffbereit sein.
Augenspülflaschen erfüllen nicht nur einen wichtigen Zweck, sondern sie sind in einigen Bereichen, wo grundsätzlich ein Verletzungsrisiko besteht, im Rahmen der Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Zu beachten ist jedoch, dass hier meist sogar fest installierte Augenduschen mit einem Wasseranschluss vorhanden sein müssen. Diese dürfen dann nicht durch eine Augenspülflasche ersetzt werden. Als praktische Ergänzung ist es aber sinnvoll, die Ausstattung des Erste-Hilfe-Schranks mit den mobilen Spülungen zu bestücken. Damit man die Spülflaschen im Notfall nicht erst suchen muss, sollten sie dort einen festen Platz haben. Alternativ gibt es die Flaschen auch in praktischen Wandboxen mit einer integrierten Wandhalterung für die schnelle Montage.
Genauso wie die Augendusche muss eine Augenspülflasche der Norm DIN EN 15154 entsprechen. Diese Norm gibt unter anderem folgende Kriterien vor:
Dass Unfälle und Verletzungen am Auge gar nicht erst entstehen, dafür hat jeder Arbeitgeber Sorge zu tragen. Im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes gibt es daher zudem Vorgaben zu Präventionsmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise das Tragen von Schutzbrillen und Schutzanzügen. Auch eine entsprechende Beschilderung mit Warnhinweisen und Sicherheitskennzeichen sind in vielen Arbeitsbereichen ein Muss.
Sobald es zu einem Kontakt von Substanz mit dem Auge gekommen ist, sollte die Spülung mit der Augenspüllösung sofort erfolgen. Manchmal können schon Sekunden darüber entscheiden, ob das Augenlicht gerettet werden kann. Abhängig vom Hersteller lässt sich die Flasche durch einfaches Drehen oder Eindrücken schnell öffnen. Das weitere Vorgehen ist wie folgt:
Der Inhalt einer Flasche reicht für Spülungen für die Dauer zwischen zwei und zehn Minuten. Bei Bedarf kann eine weitere Flasche eingesetzt werden. Nach der Anwendung sollte die betroffene Person – falls es keine ernsthaften Verletzungen gibt – zunächst eine Pause einlegen und sich beispielsweise auf einer Ruheraumliege ausruhen und die Augen schonen. Mögliche Reste in der Flasche sind sofort zu entsorgen, eine weitere Verwendung ist nicht möglich.
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