Gut ausgeruhte Beschäftigte sind produktiver und gehen mit mehr Motivation zu Werke. In Deutschland sind Unternehmen dazu verpflichtet, Mitarbeitern geeignete Räumlichkeiten zur Erholung zur Verfügung zu stellen.
Einigen Beschäftigten wie etwa Schwangeren, Stillenden und Arbeiterinnen, die ihre Tätigkeit im Stehen ausüben, muss zudem die Möglichkeit geboten werden, sich im Liegen auszuruhen. Zu diesem Zweck sind sogenannte Ruheraumliegen erhältlich.
Ruheraumliegen ähneln optisch den Untersuchungsliegen, die man aus den Behandlungsräumen von Arztpraxen kennt. Sie bestehen aus einem stabilen Untergestell sowie einem Kopf- und einem Fußteil. Das Gestell wird meist aus hochbelastbaren Stahlrohr-Vierkantprofilen hergestellt. Fuß- und Kopfteil sind mit einem Schaumstoffpolster ausgestattet. Als Bezug wird häufig pflegeleichtes Kunstleder verwendet. Je nach Modell sind entweder nur das Kopfteil oder Kopf- und Fußteil unabhängig voneinander verstellbar. Als platzsparende Alternative gibt es Wandklappliegen. Sie werden mit einer Vorrichtung an der Wand befestigt und können nach der Benutzung einfach hochgeklappt werden.
Für eine einwandfreie Hygiene wird auf der Ruheraumliege Ärztekrepp ausgebreitet. Sobald die Ruhepause beendet ist, wird der benutzte Krepp entfernt. Der nächste Nutzer kann dann ein frisches Stück Krepp als Unterlage nutzen. Viele Ruheraumliegen sind mit einer Vorrichtung ausgestattet, an der sich eine Rolle Ärztekrepp befestigen lässt.
Welche Voraussetzungen eine Ruheraumliege erfüllen muss, ist in der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) vorgegeben. Unternehmen, die Schwangere und stillende Mütter beschäftigen, müssen demnach Ruheraumliegen in ausreichender Anzahl bereitstellen. Die Liegen sind so aufzustellen, dass die Privatsphäre bei der Nutzung gewahrt bleibt. Zudem müssen die Liegen gepolstert und mit einem waschbaren oder wegwerfbaren Belag versehen sein.
In einer alten Version der ASR war zudem eine maximale Liegeflächenhöhe von 500 mm vorgeschrieben. Diese Vorschrift ist in der aktuellen Version entfallen. Heute erhältliche Ruheraumliegen weisen allerdings nach wie vor eine Liegeflächenhöhe von 500 mm auf. Die Liegefläche ist in der Regel 200 cm lang und 70 cm breit.
Damit bei Unfällen am Arbeitsplatz schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, müssen Unternehmen einige arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt beispielsweise vor, dass Erste-Hilfe-Koffer in geeigneter Ausführung und Anzahl bereitgestellt werden müssen. Größere Unternehmen müssen darüber hinaus Erste Hilfe-Räume einrichten. Pflicht ist dies für:
In den Erste Hilfe-Räumen müssen Untersuchungs- und Massageliegen zur Verfügung stehen. Von Ruheraumliegen unterscheiden sich Untersuchungs- und Massageliegen in erster Linie durch ihre Sitzhöhe von 650 mm. Im Kopfteil befindet sich oft eine Öffnung für die Nase, damit Patienten auf dem Bauch liegend untersucht oder massiert werden können. Das Kopfteil und häufig auch das Fußteil lassen sich individuell verstellen.
Neben Standardausführungen und Wandklappliegen sind mobile Untersuchungsliegen am Markt erhältlich. Diese sind aus besonders leichten Materialien gefertigt und lassen sich auf kompakte Koffergröße zusammenklappen.
Sie haben der anonymen Datenerhebung und -verarbeitung widersprochen.
Bitte beachten Sie: Der Widerspruch (Opt-Out) wird in einem Cookie vorgehalten. Wenn Sie diesen Cookie löschen, müssen Sie Ihren Widerspruch hier erneut vornehmen.
Sie können die Analyse Ihres Surfverhaltens hier wieder aktivieren. Weitere Informationen finden sie in unserer Datenschutzerklärung.