Reißzwecken gehören zu den unverzichtbaren Ordnungshelfern in Büro und Haushalt. Mit den praktischen kleinen Nadeln lassen sich Dokumente, Postkarten oder Fotos an eine Pinnwand, eine Holztafel oder einfach an die Wand heften.
Die Bezeichnung Reißzwecke ist dabei vor allem in der Nordhälfte Deutschlands gebräuchlich, im Nordwesten wird häufig auch der Begriff Heftzwecke genutzt. In der Südhälfte sowie in Österreich und der Schweiz spricht man eher von Reißnägeln, in Rheinland-Pfalz und im Saarland ist auch das Wort Reißbrettstift geläufig.
Ob Reißzwecke, Heftzwecke, Reißnagel oder Reißbrettstift: Damit gemeint ist immer ein kurzer Nagel mit einem runden Kopf, meist aus Metall gefertigt. Verwendet werden Reißzwecken zum Aushang von Schriftstücken und Papierdokumenten aller Art. Die spitzen Nägel lassen sich leicht in etwas poröse Oberflächen wie Kork oder Holz eindrücken und bei Bedarf ebenso einfach wieder entfernen.
Der Begriff Reißzwecke entstammt ihrem ursprünglichen Verwendungszweck: Zunächst nutzte man die kleinen Nägel nämlich beim Technischen Zeichnen, um Grundrisse oder Zeichenrisse auf den sogenannten Reißbrettern zu befestigen. Reißzwecken waren für diesen Zweck beliebt, da ihr recht flacher Kopf kein Hindernis für Schablonen und Zeichenschieber darstellt.
Heute sind Heftzwecken meistens mit einem Plastiküberzug in verschiedenen Farben ausgestattet. Das hat nicht nur optische Gründe, sondern verringert auch das Risiko, dass sich der Nagel vom Kopf löst und hinten aus der Reißzwecke herausragt.
Es gibt sie zudem in verschiedenen Größen und mit einer unterschiedlichen Anzahl an Spitzen. Reißzwecken mit einem Kopfdurchmesser von 9 bis 14 mm und drei Spitzen werden vorrangig zum Befestigen von Papier auf Holz verwendet. Die Reißnägel, die typischerweise in Büro und Haushalt verwendet werden, haben einen Kopfdurchmesser von etwa 10 mm und sind mit einer Spitze ausgestattet. Große Reißzwecken mit einer Spitze und 20 bis 25 mm Durchmesser sind auch als Teppichnägel bekannt.
Den Heftzwecken sehr ähnlich sind sogenannte Pinnnadeln. Sie werden ebenfalls vorrangig zum Befestigen von Papieren verwendet, haben allerdings entweder einen Kugelkopf oder einen länglichen Griff aus Kunststoff. Der Nagel ist üblicherweise länger als bei einer Heftzwecke. Dadurch lassen sie sich auch schräg in Oberflächen einstechen. Auf Textiltafeln bleiben so keine Einstechspuren zurück.
Als Alternative für eine rückstandslose Befestigung sind heute auch Haftmagnete beliebt, die es unter anderem in der Form kleiner runder Plättchen und allen erdenklichen Farben gibt.
Als Erfinder der Reißzwecke gilt gemeinhin der Uhrmacher Johann Kirsten aus Lychen, einer kleinen Stadt in der Uckermark in Brandenburg. Mit der Reißzwecke soll er eine Erfindung seines Vaters weiterentwickelt und in geringen Stückzahlen produziert haben.
Kirsten verkaufte seine Idee an den Kaufmann Otto Lindstedt. Dessen Bruder Paul erhielt im Jahr 1904 ein Patent, ausgestellt unter der Bezeichnung Heftzwecke. Unter dem Namen ""Record - Sicherheits-Reissbrettstifte"" brachte die Metallkurzwaren-Fabrik der Brüder die Erfindung auf den Markt. Die Brüder Lindstedt wurden durch ihr Patent zu Millionären, Kirsten erhielt von dem Geld nichts.
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