Weiß und Rot, das heißt Verbot – dieser Merksatz bringt es klar und deutlich auf den Punkt. Wer Schilder und Kennzeichnungen mit dieser farblichen Gestaltung sieht, der sollte ein bestimmtes Verhalten unterlassen, um sich und andere nicht zu gefährden. Verbotszeichen gibt es nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in vielen Arbeitsbereichen: Hier sind sie ein wichtiger Teil der notwendigen Sicherheitskennzeichnung.
Verbotszeichen sollen mit ihrer markanten Farbe und einer eindeutigen Symbolik auf ein rechtliches Verbot hinweisen und/oder ein gefährliches Verhalten verhindern, damit es nicht zu Unfällen kommt. Verbotszeichen gehören genauso wie Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen zu den Sicherheitszeichen. Als wichtige visuelle Maßnahme ist die Sicherheitskennzeichnung und das Anbringen von entsprechenden Schildern im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit obligatorisch. Geregelt ist die Ver- und Anwendung der Sicherheitskennzeichen und damit auch der Verbotszeichen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3.
Dass es sich um ein Verbotszeichen handelt, ist an einigen typischen Merkmalen zu erkennen. Verbotszeichen
Diese Vorgaben sind in der europäischen Standard-Norm DIN ISO EN 7010 geregelt. Ziele dieser klaren Definition sind die Einheitlichkeit sowie die allgemeine und einfache Verständlichkeit der Zeichen bereits auf den ersten Blick unabhängig von der Sprache.
Hinweis: Auch Brandschutzzeichen sind rot und weiß. Die Form der Schilder ist jedoch rechteckig. Sie weisen immer auf eine Gefahr beziehungsweise ein Verbot in Zusammenhang mit Feuer hin.
Es gibt eine ganze Reihe an Verbotszeichen. Zu den gängigsten und am häufigsten verwendeten gehören:
Es gibt keine andere Farbe, die so eine starke Symbolkraft hat wie Rot. In der Natur ist sie eine Warnfarbe und weist zum Beispiel auf giftige Pflanzen hin. Auch unser Blut ist rot. Mit der Farbe Rot assoziieren wir im entsprechenden Zusammenhang (und aufgrund bereits gemachter Erfahrungen) immer eine Warnung beziehungsweise etwas, wo besondere Vorsicht geboten ist. So ist zum Beispiel für uns alle klar, dass wir an einer roten Ampel oder an einem Stopp-Schild anhalten. Da die Farbe zudem so intensiv und auffällig ist, zieht sie die Blicke meist automatisch auf sich – ein wichtiger Aspekt, um gefährliches Verhalten zu verhindern.
Verbotszeichen sollten so platziert werden, dass sie gut sichtbar sind und für jede Person direkt offensichtlich ist, auf welchen Gefahrenbereich sich das Verbot bezieht. Deshalb findet man die Zeichen häufig zum Beispiel an Ein- und Ausgängen sowie an Durchgängen, an Maschinen, Geräten und Anlagen sowie an Wegen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe der Schilder. Wie groß das Schild sein muss, ist über die Erkennungsweite in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Bedeutet: In größeren Räumen, zum Beispiel in Lagerhallen, in denen man sich auch mehrere Meter weit entfernt vom Schild befinden könnte, muss dieses entsprechend groß genug sein, um es auch von dort noch erkennen zu können. Dagegen darf das Schild in einem Büroraum deutlich kleiner ausfallen.
Auch wenn die DIN-Norm klare Vorgaben hinsichtlich Farben, Form und Design der Verbotsschilder macht, gibt es aber schon Varianten bei den Verbotsschildern. Diese beziehen sich neben den unterschiedlichen Größen vor allem auf das Material und die Art der Anbringung. Zur schnellen Befestigung an Geräte, Wände und auf Böden gibt es Verbotsschilder als selbstklebende PVC-Folie. Sollen die Zeichen an der Wand montiert oder auf den Boden aufgestellt werden, sind Modelle aus Hart-PVC, aus Aluminium oder Acryl die Alternative.
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