Um zu verhindern, dass lautstarke Maschinen in Produktionshallen das Gehör schädigen, giftige Substanzen in Laboren in die Augen gelangen oder schwere Teile in Lagerhallen Personen auf den Kopf fallen, müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes unbedingt bestimmte Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu werden. Unternehmen sind dabei dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter sowie auch Besucher und Gäste mit Gebotsschildern auf deren Einhaltung explizit hinzuweisen.
Gebotszeichen findet man nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch am Arbeitsplatz. Hier kommen sie aus Sicherheitsaspekten zum Einsatz, um Unfälle zu vermeiden. Anhand von Piktogrammen geben die Gebotszeichen dabei bestimmte Verhaltensweisen vor, was man zu tun hat. Als Maßnahmen zum Arbeitsschutz geht es dabei fast immer um das Tragen einer bestimmten Schutzausrüstung beziehungsweise um den Schutz von einzelnen Körperteilen und damit das Beachten von Sicherheitsmaßnahmen. Besonders häufig sind die Gebotszeichen daher im produzierenden Gewerbe zu finden, wo das Risiko für Unfälle vergleichsweise hoch ist und damit entsprechende Präventionsmaßnahmen relevant sind. Wichtig ist der Einsatz von Gebotszeichen vor allem in Bereichen, in denen eine mögliche Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Die Gebotszeichen sind Teil der Arbeitsschutz-Sicherheitskennzeichnung, die in Deutschland in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3) geregelt ist. Neben den Gebotszeichen gehören auch
zu den Sicherheitszeichen.
Gebotszeichen sind an einigen typischen Merkmalen zu erkennen. Das sind:
Dass diese Darstellung immer einheitlich ist, legt die Norm DIN EN ISO 7010 als europäischer Standard fest. Die Form des Piktogramms ist dabei so gewählt, dass das Zeichen auch ohne Text und auf den ersten Blick verständlich ist. Es gibt aber auch Kombizeichen, die zusätzlich eine schriftliche Anweisung enthalten.
Gebotszeichen mit eindeutigen symbolischen Hinweisen, eine bestimmte Handlung auszuführen, gibt es einige. Die bekanntesten Zeichen heißen:
Aufgrund des durch die DIN-Norm vorgegebenen Designs inklusive Farben, Form und Symbolik sehen die einzelnen Gebotszeichen immer identisch aus. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrer Größe und beim Material. Kleine Verbotsschilder haben gerade mal einen Durchmesser von 5 oder 10 cm. Größere Varianten messen 20, 30 oder sogar 40 cm. Erhältlich sind die Zeichen entweder als dünne und selbstklebende PVC-Folie oder als Modell aus Hart-PVC oder Aluminium zur Montage an der Wand. Die Aufkleber sind zwar schnell anzubringen, allerdings sollte berücksichtigt werden, dass sie nur auf glatten und trockenen Oberflächen haften.
Damit die Kennzeichnung auch von allen Mitarbeitern gesehen und wahrgenommen werden kann, sollten Sie bei der Anbringung der Schilder ein paar Aspekte berücksichtigen: Die Zeichen befinden sich zum Beispiel bestenfalls in etwa auf Augenhöhe und an markanter Stelle. Sofern es individuell passend ist, platziert man diese an Ein- und Ausgängen, an Türen oder an den Maschinen und Arbeitsgeräten selbst. Um auf Nummer sicher zu gehen, dürfen es auch mal zwei bis drei Kennzeichnungen sein, zu viele Schilder können aber auch für Verwirrung sorgen.
Eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang zudem die Erkennungsweite: Diese gibt an, wie groß ein Gebotsschild sein muss, damit es aus einer bestimmten Distanz auch gut erkannt wird. Die Erkennungsweite wird zudem von den Lichtverhältnissen und weiteren räumlichen Besonderheiten beeinflusst. Für die runden Gebotsschilder gelten dabei folgende Richtwerte:
Durchmesser Gebotsschild | maximale Entfernung (Erkennungsweite) |
---|---|
5 cm | 2 m |
10 cm | 4 m |
20 cm | 8 m |
30 cm | 12 m |
40 cm | 16 m |
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