Hinweisschilder Maskenpflicht
Sortiment merken In der Kategorie Hinweisschilder Maskenpflicht wurden 11 Produkte gefunden.
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Die Zeiten, in denen Menschen mit einem Mund-Nasen-Schutz schief von der Seite angeschaut wurden, sind vorbei. Seit der Corona-Pandemie sind Masken zu einem Must-have und einem regelmäßigen Alltagsbegleiter geworden. Aufgrund regelmäßiger gesetzlicher Änderungen in Abhängigkeit zum Infektionsgeschehen wird ihr Tragen dabei mal mehr, mal weniger verlangt. Um Kunden, Besucher, Mitarbeiter und Gäste auf eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen hinzuweisen, sind entsprechende Hinweisschilder sinnvoll und praktisch.
Wie ihr Name bereits verrät, handelt es sich um Schilder, die den Betrachter mit einer auf den ersten Blick verständlichen Symbolik und/oder einem Text darauf hinweisen, dass eine Maskenpflicht gilt und damit ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte/muss. Als Symbol beziehungsweise Piktogramm wird dabei häufig das Gebotszeichen „Maske tragen“ verwendet. Dieses ist kreisrund, hat eine signalblaue Hintergrundfarbe und trägt als Symbol in weißer Farbe das Profil einer Person, die eine Maske trägt. Dieses Gebotszeichen unterliegt der europäischen Norm DIN EN ISO 7010 und sieht daher immer gleich aus.
Es gibt aber auch diverse nicht standardisierte Varianten mit anderen Symbolen. Bei einigen Schilder-Modellen wird das Tragen des Mundschutzes zudem mit konkreten Hinweisen präzisiert (zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske) oder es wird auf weitere Präventionsmaßnahmen hingewiesen. Das können unter anderem folgende Vorschriften sein: 1,50 Meter Abstand halten, Hände desinfizieren und eine 3G- oder 2G-Regelung.
Erhältlich sind die Hinweiszeichen entweder als Schild aus festem Kunststoff, das an die Wand geschraubt oder aufgestellt wird, oder auch als selbstklebende Folie. Die Aufkleber halten dabei auf allen glatten Oberflächen und bieten den Vorteil, dass sie sich bei Nicht-Bedarf auch schnell wieder entfernen lassen.
Eine Beschilderung ist in allen Bereichen gefragt, in denen das Tragen einer Maske als Hygiene- und Infektionsschutz und als Präventionsmaßnahme sinnvoll, notwendig und sogar vorgeschrieben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen
Sofern auf dem Hinweisschild nicht explizit steht, welche Maske getragen werden muss und es zum jeweiligen Zeitpunkt auch keine konkreten rechtlichen Regeln gibt, können Sie aus folgenden Maskentypen wählen:
Nicht immer ist es mit dem Tragen einer Maske getan: Informieren Sie sich daher bestenfalls über weitere Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen oder 2- beziehungsweise 3G-Regelungen, die vor Ort und zum aktuellen Zeitpunkt gelten. Handelt es sich beim Hinweis zur Maskenpflicht um eine allgemeine Sicherheitsmaßnahme in sensiblen Bereichen, sind unter Umständen weitere Hygienevorkehrungen, wie das Tragen von Schutz-Handschuhen oder von Schutzkleidung, zu beachten.
Wenn in bestimmten Bereichen eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht, dann muss es meist schnell gehen. Damit der Mundschutz seinen Zweck erfüllt und den Träger selbst und andere Personen schützt, ist es dennoch wichtig, beim Aufsetzen einige Aspekte zu beachten. Hier eine Übersicht:
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