Um bei Dunkelheit sicher den Weg von der Einfahrt bis zur Haustür zu finden und um potenzielle Einbrecher abzuschrecken, ist eine ausreichende und sinnvoll platzierte Außenbeleuchtung wichtig. Diese hat aber nicht nur einen praktischen Nutzen, sondern sie kann auch dekorativ sein. Mit der richtigen Beleuchtung lässt sich das Haus gezielt in Szene setzen und im Garten ein stimmungsvolles Ambiente schaffen.
Die Auswahl an Leuchten für den Außenbereich ist groß. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen folgenden Arten von Außenleuchten:
Sonderformen der Außenleuchten sind Solarleuchten, Leuchten mit Bewegungsmelder, LED-Lichterketten, Kugelketten, Unterwasserleuchten und Hausnummernleuchten.
Um die passende Außenbeleuchtung für das Haus, den Garten und/oder den Hof zu finden, die dem eigenen Bedarf und den individuellen Vorstellungen gerecht wird, helfen folgende Entscheidungskriterien:
Die Helligkeit der Außenbeleuchtung spielt in zweierlei Hinsicht eine Rolle: Zum einen hängt es natürlich vom Einsatzbereich beziehungsweise Verwendungszweck ab, wie hell die Außenlampen leuchten. Wer an lauschigen Sommerabenden in seinem Garten lediglich Gemütlichkeit schaffen möchte, der braucht in aller Regel weniger Helligkeit als derjenige, der mit einem Bewegungsmelder für die Sicherheit den gesamten Eingangsbereich ausleuchtet.
Zum anderen ist bei der Frage, wie hell die Beleuchtung zu nächtlicher Stunde sein sollte, auch der Aspekt einer schädlichen Immission, oder anders ausgedrückt einer potenziellen Störung der Nachbarn verbunden. Gesetzlich geregelt ist, dass eine Gartenbeleuchtung zwar erlaubt ist, es jedoch gewisse Einschränkungen gibt. So dürfen Lichtkegel nicht auf das Nachbargrundstück ragen und/oder nicht blenden. Auch wenn immer der Einzelfall entscheidet, wann es sich um eine „Lichtbelästigung“ handelt, gibt es dennoch gewisse Vorgaben: In allen Wohngebieten darf die maximale Beleuchtungsstärke von einem Lux in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht überschritten werden. Für Industrie- und Gewerbegebiete gilt eine Grenze von fünf Lux.
Wer Außenleuchten kauft, ist gut damit beraten, auf die sogenannten IP-Schutzarten zu achten. Abhängig von der jeweiligen „Ingress Protection“ (englisch für Eindringschutz) bieten die Außenstrahler, Wegeleuchten und Co. folgenden Witterungsschutz:
Üblicherweise reicht die Schutzart IP44 für Einsatzbereiche von Außenleuchten direkt am Haus aus. Ist die Leuchte dagegen Tag und Nacht ungeschützt der Witterung ausgesetzt, empfiehlt sich eine Schutzart im 60er-Bereich.
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