Verbandkästen müssen in Deutschland sowohl in Kraftfahrzeugen als auch in Betrieben vorhanden sein. Für Kraftfahrzeuge sind dabei Verbandkästen entsprechend der DIN-Norm 13164 vorgeschrieben.
Ausgenommen von der Verbandkasten-Pflicht sind lediglich Krafträder, Krankenfahrstühle sowie land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen. In Bussen mit mehr als 22 Sitzplätzen müssen sogar zwei Verbandskästen mitgeführt werden. Wer ohne geeigneten Verbandkasten unterwegs ist, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 10,00 Euro.
Welche Verbandskästen sich für die Erste-Hilfe in Betriebe eignen, richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und dem Gefahrenpotenzial:
Gemäß DIN 13164 muss ein Erste-Hilfe-Koffer fürs Auto die folgende Ausstattung aufweisen:
Die aktuellste Version der DIN 13157 für kleine Betriebsverbandkästen wurde im Januar 2021 herausgegeben. Der Inhalt umfasst diese Erste-Hilfe-Materialien:
Verbandsmaterialien und Kompressen können mit der Zeit an Sterilität verlieren und sind deswegen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Ist dieses bei einzelnen oder allen Materialien abgelaufen, entspricht der Verbandkasten nicht mehr der Norm.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung sollte daher in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Abgelaufene Materialien müssen ausgetauscht werden. Die Haltbarkeit beträgt in der Regel mehrere Jahre.
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