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Rücksendung von Gefahrgut

Einige unserer Produkte sind für den Transport im Straßenverkehr als Gefahrgut laut Gefahrgut-Verordnung eingestuft und als solche auch gekennzeichnet. Die Gefahrgutvorschriften betreffen lediglich den Versand dieser Produkte, nicht jedoch deren Umgang.

Woran erkenne ich als Gefahrgut eingestufte Produkte?

Diese Produkte sind mit Hinweisschildern auf dem Paket kenntlich gemacht worden.


Verpacken Ihrer Rücksendung mit Gefahrgut

Zum Versenden benutzen Sie bitte den Originalkarton, dieser ist mit allen ggf. notwendigen Hinweisschildern zum Versenden der Produkte versehen.

Bitte überkleben Sie nicht die Gefahrguthinweise.

Wichtig ist, dass sichergestellt wird, dass das Produkt in dem Verpackungskarton gut verpackt und gepolstert ist. Flüssigkeiten beispielsweise, dürfen nicht austreten. Falls notwendig, verkleben Sie das Produkt zusätzlich. Auch sollte das Produkt ggf. aufrecht und zentral in dem Karton platziert und Freiräume mit Füllmaterial ausgefüllt werden, um Bewegungen des Produkts während des Transportes zu vermeiden. Hierzu ist unser ursprüngliches Füllmaterial gut geeignet, hilfsweise kann aus geknülltem Zeitungspapier ein guter Ersatz erzeugt werden.


Gefahrgutlabels

Unten finden Sie Labels zum Selbstausdrucken, falls Sie nicht den Originalkarton verwenden.


Wenn Sie ein Produkt an uns zurücksenden:

Bitte melden Sie Ihre Rücksendung mit dem Retourenformular bei uns an. Gefahrgut-Produkte können Sie ausschließlich mit DPD an uns zurücksenden


Zum Ausdrucken und Aufkleben

Diese Kennzeichen dürfen nicht – auch nicht teilweise – überklebt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden. Bitte drucken Sie das PDF in Originalgröße aus, schneiden Sie das Label aus und kleben es auf den Versandkarton.

Kennzeichen-Label  „Begrenzte Menge“

Kennzeichen-Label „UN3090“

Kennzeichen-Label „UN3091“

Kennzeichen-Label „UN3480“

Kennzeichen-Label „UN3481“