Einmal Spitzen schneiden, bitte! Genauso wie unsere Haare benötigt auch der Rasen in unserem Garten regelmäßig einen (Grün-)Schnitt. Was bei uns der Friseur mit einer Schere erledigt, fällt beim Gras in den Zuständigkeitsbereich eines Rasenmähers. Vor allem in den Sommermonaten hat dieser Hochsaison und gehört jetzt zu den unverzichtbaren Gartengeräten in jedem Garten.
„Rasenmäher ist Rasenmäher! Er soll den Rasen schneiden können – fertig!“ Wer mit dieser Einstellung auf die Suche nach einem Rasenmäher geht, der wird schnell feststellen müssen, dass es gar nicht so einfach ist. Das Angebot an verschiedenen Rasenmäher-Typen ist groß und das Sortiment nicht immer übersichtlich. Das sind die gängigsten Rasenmäher-Typen mit ihren verschiedenen Mähmethoden:
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal bei den motorisierten Rasenmähern ist der Antriebstyp. Erhältlich sind:
Weitere Unterschiede gibt es bei den Rasenmähern im Hinblick auf:
Wer sich einen Rasenmäher kauft, sollte sich im Vorwege natürlich gut überlegen, welches Modell das individuell passende ist. Bei der großen Auswahl können folgende Überlegungen helfen:
Entscheidend bei der Wahl des Rasenmähers ist vor allem die Größe der Rasenfläche. Hier gilt: Je größer der Rasen, desto technisch versierter kann und sollte auch der Rasenmäher sein. Ist auf Flächen bis zu 100 qm noch ein Handmäher ausreichend, sollte es bei 500 qm schon ein motorisiertes Gerät sein. Ein Mähroboter und Aufsitzmäher macht hingegen erst bei Flächen ab circa 1000 qm Sinn.
Die Frage, wer bei Mietverhältnissen die Kosten für den Rasenmäher tragen muss, lässt sich mit einem klaren „Das kommt darauf an“ beantworten. Grundsätzlich und sofern zum Thema Garten- und Rasenpflege nichts im Mietvertrag steht, gehört es zu den Pflichten des Vermieters, sich um den Garten inklusive Beschaffung des Rasenmähens zu kümmern.
Anders sieht es aus, wenn es im Mietvertrag heißt: „Der Mieter ist für die Gartenpflege zuständig.“ Zwar beinhaltet diese Klausel nicht, dass der Mieter Bäume fällen oder das Gartentor reparieren muss, das Rasenmähen gehört in dem Fall – genauso wie weitere Arbeiten, die ohne große Fachkenntnisse ausgeführt werden können – jedoch dazu. Die Beschaffung, Finanzierung und Unterhaltung des Rasenmähers sind jetzt genauso wie im Bedarfsfall auch die einer Heckenschere oder eines Laubsaugers ebenfalls Aufgabe des Mieters.
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