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Aktenvernichter

Ratgeber Aktenvernichter – wenn Ablage P nicht ausreicht

Nicht immer reicht der Papierkorb aus, um Dokumente zu entsorgen. Vor allem im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollten Sie sich gut überlegen, ob die „Ablage P“ jetzt wirklich eine gute Wahl ist. Definitiv besser geeignet ist ein Aktenvernichter: Um personenbezogene Akten ordnungsgemäß, datenschutzkonform und sicher zu vernichten, ist der Papierschredder in jedem Büro und in jedem Unternehmen ein wichtiges Arbeitsgerät, das zur Grundausstattung gehören sollte.

Brauche ich wirklich einen Aktenvernichter? Was hat es mit den Schutzklassen und den Sicherheitsstufen auf sich und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Streifen- und dem Partikelschnitt? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema und gibt einen guten und umfassenden Überblick, worauf Sie beim Kauf eines Aktenvernichters achten sollten, um das passende Gerät für Ihren individuellen Bedarf und die gesetzlichen Anforderungen zu erhalten.

Was ist ein Aktenvernichter?

Auch bekannt als Reißwolf oder Papierschredder ist ein Aktenvernichter ein elektronisches Gerät, das mit seinem integrierten Schneidwerk Dokumente in feine Streifen oder sogar in kleinste Partikel zerkleinert. Verwendung findet es immer dann, wenn vertrauliche, sensible und personenbezogene Daten und Akten so unkenntlich gemacht werden sollen, dass eine Wiederherstellung (nahezu) unmöglich ist.

Aktenvernichter gehören im gewerblichen Bereich schon sehr lange zu einem notwendigen Arbeitsgerät. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 erhielt das Thema Aktenvernichtung eine ganz neue Brisanz, sodass ein Papierschredder mittlerweile ein unbedingtes Must-have für jedes Unternehmen und für alle Selbstständigen ist. Auch im privaten Bereich leisten die Geräte praktische Dienste, wenn man persönliche Unterlagen (zum Beispiel alte Kontoauszüge und Steuererklärungen) aus Gründen der Privatsphäre nicht einfach im Müll entsorgen möchte.

Seit wann gibt es Aktenvernichter?

Die Geschichte der Aktenvernichter geht bereits auf den Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Erstmals zum Patent angemeldet wurde ein Gerät im Jahr 1909 von dem Amerikaner Abbot Augustus Low. Seine Erfindung konnte sich jedoch nicht durchsetzen, eine Serienproduktion erfolgte nicht. Erst drei Jahrzehnte später liefen durch den Unternehmer Adolf Ehringer im Jahr 1935 in Deutschland die ersten Aktenvernichter vom Band. Bevor die mechanischen Geräte dann nach und nach die Büros eroberten, behalf man sich häufig mit einem Feuerkorb. Papiere und Dokumente wurden darin verbrannt – Schmutz und Dreck blieben natürlich nicht aus.

Was kann ich mit einem Aktenvernichter alles schreddern?

Ob Rechnungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder steuerliche Aufzeichnungen – mit einem Aktenvernichter lassen sich Dokumente aller Art in Papierform zerkleinern. Standardmäßig ist eine Verwendung bei allen Geräten mit Standard-Papier und einer Papierstärke von 80 g/m² möglich. Leistungsstärkere Geräte schaffen auch höhere Papierstärken und können festeren Karton oder mehrere Seiten schreddern. Nicht geeignet sind die meisten Geräte jedoch für Hefte, Zeitungen oder gar Bücher. In dem Fall empfiehlt es sich, die Seiten vorher herauszutrennen.

Darüber hinaus gibt es Aktenvernichter, die (meist über ein separates Fach) auch CDs, DVDs, Chipkarten und weitere Speichermedien und Datenträger unwiederbringlich zerstören können. Mit diesen Geräte lassen sich dann zudem Dokumente mit Heft- und Büroklammern vernichten.

Warum ist ein Aktenvernichter im Rahmen des Datenschutzes wichtig?

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, sämtliche personenbezogenen Dokumente vor der Entsorgung dauerhaft so zu zerstören beziehungsweise unkenntlich zu machen, dass die Daten darauf nicht mehr zu lesen sind und eine Wiederherstellung unmöglich ist.

Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, Betriebe, Vereine sowie alle Selbstständigen und Freiberufler mit Sitz in der Europäischen Union, sofern diese personenbezogene Daten von EU-Bürgern sammeln, speichern und verarbeiten. Zu diesen persönlichen Daten gehören neben dem Namen unter anderem auch Angaben zum Wohnort, Alter, Geschlecht und zur Nationalität sowie weitere Daten.

Wer nun nicht gerade im Hof des Betriebs täglich ein Feuer entfachen, die Akten in Handarbeit in feinste Stücke zerreißen oder gar jedes Dokument mit einem dicken schwarzen Textmarker bearbeiten möchte, der kommt um einen Aktenvernichter nicht herum. Daher ist ein Papierschredder nicht nur wichtig, sondern im Grunde sogar ein Muss. Lediglich bei Unternehmen mit einem besonders hohen Aufkommen an Akten könnte es sich unter Umständen lohnen, für die notwendige Arbeit einen Dienstleister zu beauftragen.

Welche Vorteile und Nachteile haben Aktenvernichter?

Aktenvernichter sind immer dann eine praktische Sache, wenn es darum geht, Dokumente dauerhaft zu vernichten und die Daten darauf irreversibel unkenntlich zu machen. Die Vorteile im Überblick sind:

  • Datenschutz
  • Mit dem Vernichten von personenbezogenen Daten halten Sie sich an die Vorgaben der DSGVO. Vertrauliche Dokumente können zudem nicht die falschen Hände geraten, Diebstahl und Identitätsdiebstahl werden verhindert.

  • saubere Arbeit
  • Ein Aktenvernichter zerkleinert die Akten sauber in kleine Streifen oder Partikel, sodass der Inhalt nicht mehr lesbar ist. Eine Wiederherstellung ist zudem nicht möglich.

  • Effizienz
  • Die Arbeit mit einem Aktenvernichter geht schnell von der Hand und läuft je nach Modell teilweise sogar automatisch. Die Zeitersparnis im Gegensatz zum manuellen Zerreißen oder Zerschneiden ist hoch.

  • Platzersparnis
  • Da ein Papierschredder alte und nicht mehr benötigte Dokumente vernichtet, schaffen Sie Platz im Büro oder in der Wohnung.

  • Kostenersparnis
  • Wer seine Dokumente selbst schreddert, kann eine Menge Kosten sparen, da man für diese Tätigkeit keinen externen Dienstleister beauftragen muss.

  • verschiedene Ausführungen
  • Für die unterschiedlichen Bedarfe und Anforderungen gibt es die Aktenvernichter in diversen Varianten. Die Modelle unterscheiden sich unter anderem im Hinblick auf ihre Größe, die Schnitttechnik sowie die Schutzklasse und die Sicherheitsstufe.

Demgegenüber stehen folgende Nachteile:

  • Lärm:
  • Einige Modelle arbeiten relativ laut. Die Geräuschkulisse kann als störend empfunden werden und die Konzentration beeinträchtigen.

  • Pflege:
  • Damit die Aktenvernichter einwandfrei funktionieren, müssen sie regelmäßig gepflegt werden. Auch eine Wartung ist empfehlenswert; diese verursacht zusätzliche Kosten.

  • Störanfälligkeit:
  • Funktioniert der Reißwolf nicht einwandfrei, verursacht er einen Papierstau oder zerkleinert er das Papier nicht ordnungsgemäß, dann kostet das Zeit, Nerven und teilweise auch Geld.

Wie funktioniert ein Aktenvernichter?

Aktenvernichter laufen in aller Regel mit einem Elektromotor. Dementsprechend benötigen sie eine Stromquelle. Die Geräte werden daher entweder über ein Kabel an eine Steckdose angeschlossen oder sie haben einen wiederaufladbaren Akku, der flexible Einsätze an jedem beliebigen Standort garantiert.

Ist das Gerät betriebsbereit, legt man die zu vernichteten Dokumente entweder gesammelt in ein Einschubfach oder man führt sie manuell in das Gerät ein. Für die Zerkleinerung des Papiers haben Papierschredder ein eingebautes Schneidwerk bestehend aus zwei Walzen. Diese laufen gegeneinander und sind wellenförmig mit scharfkantigen Zähnen ausgestattet, um das Papier in Streifen zu teilen. Je mehr „Schneidezähne“ es gibt und je enger diese zusammenstehen, desto feiner und kleiner wird das Papier geschreddert. Einige Modelle zerkleinern das Papier nicht nur längs, sondern zusätzlich auch quer in der Breite als sogenannten Partikelschnitt. Hochwertige Modelle besitzen ein Schneidwerk aus Metall. Bei den günstigeren und einfachen Aktenvernichtern besteht dieses meist aus Kunststoff.

Welche Schnitttechniken gibt es?

Wer einen Aktenvernichter kauft, wird unweigerlich mit den verschiedenen Schnitttechniken konfrontiert. Man unterscheidet dabei zwischen dem Streifenschnitt und Partikelschnitt. Das sind die Unterschiede:

  • Streifenschnitt
  • Der Name sagt es bereits aus: Aktenvernichter mit Streifenschnitt schneiden das Papier in einzelne feine Streifen, die je nach Gerät und Sicherheitsstufe zwischen 2 und 12 mm breit sind. Der Sicherheitsaspekt ist vor allem bei den breiteren Streifen relativ gering, schließlich besteht theoretisch die Möglichkeit, die einzelnen Streifen wieder zusammenzufügen. Vorteile der Geräte mit Streifenschnitt sind die hohe Schnelligkeit, ein geringer Pflegeaufwand sowie vergleichsweise niedrige Anschaffungskosten.

  • Partikelschnitt
  • Diese auch als Kreuzschnitt bezeichnete Schnitttechnik des Aktenvernichters schneidet die einzelnen Dokumente sowohl längs als auch quer, sodass am Ende nur noch „Partikel“ in Form von kleinen Schnipseln übrig bleiben. Die Partikelgröße hängt genauso wie bei den Streifen von der Sicherheitsstufe ab und liegt zwischen 240 mm² und 5 mm². Papierschredder mit Partikelschnitt sind immer dann wichtig, wenn hohe Sicherheitsanforderungen an die Datenvernichtung gestellt werden. Um DSGVO-konform zu arbeiten, kommen Sie daher nicht um diese Modelle herum. Ein weiterer Pluspunkt des Partikelschnitts: Das Auffangvolumen ist durch die kleinsten Teile relativ gering, sodass weder der entstandene Papiermüll noch das Gerät selbst einen hohen Platzbedarf haben.

    Welche Schutzklassen und Sicherheitsstufen gibt es bei Aktenvernichtern?

    Sind schmale Streifen ausreichend oder sollen die Dokumente maximal noch als Konfetti verwendet werden, womöglich sogar noch kleiner sein? Wie stark ein Aktenvernichter ein Papier zerkleinert, hängt sowohl von der Schutzklasse als auch von der Sicherheitsstufe des Geräts ab.

    Eine Einteilung erfolgt in drei Schutzklassen sowie in sieben Sicherheitsstufen. Welche Sicherheitsstufe die individuell passende ist, wird durch die Schutzklasse wie folgt vorgegeben:

    • Schutzklasse 1: normaler Schutz für nicht personenbezogene Daten, nicht datenschutzkonform, für Sicherheitsstufen P-1 bis P-3
    • Schutzklasse 2: hoher Schutz für vertrauliche und personenbezogene Daten, DSGVO-konform, für Sicherheitsstufen P-3 bis P-5
    • Schutzklasse 3: sehr hoher Schutz für streng vertrauliche und geheime Daten, DSGVO-konform, für Sicherheitsstufen P-5 bis P-7

    Die Sicherheitsstufen unterscheiden sich vor allem in der Art der Zerkleinerung des Papiers sowie in der Größe der Papierschnipsel. Hier gilt: Je höher die Sicherheitsstufe ist, desto höher ist auch die Sicherheit bei der Datenvernichtung. Während man den Streifenschnitt lediglich bei den Sicherheitsstufen P-1 und P-2 findet, geht es ab Sicherheitsstufe P-3 mit dem Partikelschnitt los, bei dem die Papierstücke (mit zunehmender Zahl) immer kleiner werden. Während das geschredderte Papier bei P-3 noch eine Partikelgröße von 240 mm²aufweist, wird es bei P-7 in nur noch 5 mm² große Schnipsel zerteilt.

    Hier eine Übersicht zu den Schutzklassen und Sicherheitsstufen bei den Aktenvernichtern sowie zum jeweiligen Einsatzbereich:

    Schutzklasse Sicherheitsstufe Größe Partikelanzahl (je DIN A4) geeignet für DSGVO-konform?
    1 P-1 12 mm Streifenbreite 32 allgemeines Schriftgut, wie Kataloge, Mailings, Notizen nein
    1 P-2 6 mm Streifenbreite 78 interne Kommunikation, E-Mails, Rechnungen nein
    1 oder 2 P-3 240 mm² Partikelgröße 195 vertrauliche und personenbezogene Daten, z.B. Umsätze, Mitarbeiterdaten, Steuerunterlagen bedingt
    2 P-4 30 mm² Partikelgröße 420 besonders sensible, geheime und vertrauliche Daten ja
    2 oder 3 P-5 12 mm² Partikelgröße 2.100 streng geheime Daten, Geschäftsgeheimnisse, juristische Dokumente, Patente ja
    3 P-6 10 mm² Partikelgröße 6.300 Top-Secret-Unterlagen (siehe P-5) ja
    3 P-7 5 mm² Partikelgröße 12.600 absolut geheime Unterlagen, z.B. Geheimdienstberichte, militärische Unterlagen ja

    Welche Aktenvernichter sind DSGVO-konform?

    Um sicherzustellen, dass Dokumente tatsächlich dauerhaft unkenntlich gemacht werden, sollte ein Papierschredder ganze Arbeit leisten. Damit personenbezogene Akten datenschutzkonform vernichtet werden, benötigen Sie ein Gerät mit einem Partikelschnitt, das mindestens der Schutzklasse 2 und der Sicherheitsstufe 4 entspricht. Papierschredder mit Streifenschnitt sind dagegen ungeeignet.

    Wie hoch ist das Auffangvolumen von Aktenvernichtern?

    Ein wichtiger Aspekt beim Kauf eines Aktenvernichters ist zudem seine Größe beziehungsweise sein Auffangvolumen: Es macht schließlich einen Unterschied, ob Sie nur hin und wieder mal Rechnungen und andere Dokumente schreddern oder ob regelmäßig und in größerer Stückzahl eine Aktenvernichtung ansteht.

    Für das Home-Office, ein Einzelbüro oder auch für die gelegentliche private Nutzung reichen Geräte mit einem kleinen Auffangbehälter meist schon aus. Diese starten in besonders kleiner Ausführung bereits bei zwei bis drei Litern. In etwas größere Modelle mit mittlerem Auffangvolumen finden Partikel mit einem Volumen zwischen 25 und bis zu 100 Liter Platz, bevor der Behälter ausgeleert werden muss. Sinnvoll sind diese bei regelmäßiger Nutzung und für die Verwendung in einem Großraumbüro oder einer ganzen Abteilung. Gibt es dagegen tagtäglich eine ganze Flut von Akten, die datenschutzkonform entsorgt werden müssen, sollten Sie sich für ein großes Gerät ab circa 200 Liter Auffangvolumen entscheiden.

    Welche Auffangvolumen ist das richtige? Eine Übersicht:

    Auffangvolumen Nutzung
    2 bis 10 Liter Home-Office, privat, gelegentlicher Bedarf
    10 bis 40 Liter kleines Büro, regelmäßige Nutzung
    40 bis 80 Liter ganze Abteilung oder Großraumbüro, regelmäßiger Bedarf
    80 bis 200 Liter Verwendung im ganzen Unternehmen, häufige Verwendung
    ab 200 Liter industrielle Verwendung, täglicher Einsatz

    Wie leistungsstark ist ein Aktenvernichter?

    Die Leistung eines Aktenvernichters zeigt sich vor allem in zwei Aspekten:

    • der Schnittleistung
    • der Schnittgeschwindigkeit

    Die Schnittleistung wird durch die Menge an Papier angegeben, die sich gleichzeitig zerkleinern lässt: Wer regelmäßig ganze Aktenberge vernichten muss, möchte höchstwahrscheinlich nicht stundenlang vor dem Gerät stehen und Seite für Seite einschieben, wie das bei den weniger leistungsstarken Modellen der Fall ist. Gute Geräte schaffen mehr als zehn Blätter gleichzeitig. Wer ein professionelles Modell sucht, der achtet auf einen automatischen Einzug, in den 50 Blätter oder mehr eingelegt und dann nach und nach von ganz alleine eingezogen werden. Die Schnittleistung bezieht sich dabei immer auf eine DIN-A4-Seite mit einer Grammatur von 80 g/m².

    Wie schnell ein Reißwolf arbeitet, wird in Meter pro Minute (m/min) angegeben. Standard-Geräte schaffen zwischen 1,5 und 2 m/min. Wem das nicht flink genug ist, der wählt einen Aktenvernichter mit einer Schnittleistung ab 3,5 m/min.

    Wie und warum sollte ich einen Aktenvernichter pflegen?

    Damit ein Aktenvernichter einwandfrei, leistungsstark und zuverlässig funktioniert, benötigt er in regelmäßigen Abständen (je nach Häufigkeit der Nutzung) etwas Pflege. Dabei geht es weniger um die äußere Staubentfernung und die Reinigung der Oberfläche als vielmehr um das Ölen der Schneidwalzen. Wichtig ist dies vor allem bei Geräten mit Partikelschnitt.

    Dafür tragen Sie etwas Spezial-Öl auf den Einzug am Schneidewerk auf. Um eine Fettschicht zu verhindern, werden bestenfalls im direkten Anschluss zwei bis drei Seiten Papier geschreddert. Alternativ kann man auch Ölpapier für die Pflege verwenden. Dieses wird wie normales Papier durch den Einzug gezogen und verkleinert. Eine zusätzliche Reinigung mit einem kleinen Pinsel, mit dem vor allem kleinste Papierschnipsel aus dem Schneidwerk entfernt werden, ist empfehlenswert.

    Wie wichtig die regelmäßige Pflege ist, zeigt sich an den möglichen Folgen, wenn diese ausbleibt:

    • Es kommt regelmäßig zu Papierstau.
    • Das Gerät wird langsamer und schwerfälliger.
    • Die Schnittleistung verringert sich.
    • Die Servicewartung wird teurer.
    • Das Gerät ist nach kurzer Zeit defekt.

    Auf welche Funktionen sollte ich beim Kauf eines Aktenvernichtern achten?

    Neben den relevanten Ausstattungsmerkmalen mit Leistungsstärke und Auffangvolumen sowie den wichtigen Schutzklassen und Sicherheitsstufen gibt es weitere Aspekte, bei denen sich ein genauerer Blick lohnt. Je nach Nutzung können daher folgende Funktionen praktisch sein:

    • Papiergröße
    • Die meisten Aktenvernichter sind passend für das gängige Papierformat DIN A4 konzipiert. Wer größere Aktenformate vernichten muss, sollte lieber auf ein Gerät setzen, dessen Einzug so groß ist, dass er auch für das Format DIN A3 passt. Sie sparen sich damit das Falten der Dokumente vor dem Schreddern.

    • Papierzuführung
    • Standard-Geräte haben eine manuelle Papierzuführung, bei der jedes Blatt Papier einzeln in den Einzug gelegt werden muss. Wem das zu zeitaufwendig ist, der entscheidet sich für einen Aktenvernichter mit automatischer Zuführung. Hierbei legt man einfach einen größeren Stapel in ein Zufuhrfach und das Gerät zieht die einzelnen Seiten von alleine ein.

    • Papierstauauflösung
    • Die Beseitigung eines Papierstaus kann Zeit und Nerven kosten und lässt sich vermeiden, wenn Sie einen Aktenvernichter wählen, der über eine Rücklauffunktion verfügt. Hat sich ein Papierstau im Schneidwerk gebildet, reicht es dann meist bereits aus, den Rückwärtsgang per Knopfdruck zu aktivieren. Das angestaute Papierstück wird zurückgeholt und der Papierstau beseitigt.

    • Laufzeit
    • Die Laufzeit gibt an, wie lange ein Schredder ohne Unterbrechung betrieben werden kann, bevor er eine Pause benötigt und sich zum Schutz vor Überhitzung automatisch abschaltet. Während bei kleineren Geräte bereits nach fünf bis zehn Minuten kurzfristig Schluss ist, sind professionellere Geräte mit einem Überhitzungsschutz ausgestattet, der Laufzeiten bis zu vier Stunden erlaubt.

    • Energiesparmodus
    • Um den Energieverbrauch und damit verbunden die Stromkosten möglichst gering zu halten, schalten viele Geräte, die eine bestimmte Zeit nicht genutzt werden, automatisch in einen Energiesparmodus.

    • Autostart
    • Für die Bedienung des Aktenvernichters mit integriertem Autostart reicht es aus, Papier zuzuführen. Dieses löst einen automatischen Start aus, sodass es nicht mehr nötig ist, den Aktenvernichter per Knopfdruck zu aktivieren.

    • PIN-Sperre
    • Wer sicherstellen will, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf den Aktenvernichter haben, der wählt ein Modell, das sich bei Bedarf mit einem PIN-Code sichern lässt.

    • Geräuschpegel
    • Steht ein Aktenvernichter direkt neben dem Schreibtisch und ist dazu noch im regelmäßigen Betrieb, dann mag ein lauter Geräuschpegel ganz schön anstrengend sein. In dem Fall lohnt es sich, auf ein geräuscharmes Gerät unter 60 dB zu setzen.

    • Rollen
    • Für mobile Einsätze an wechselnden Orten sind Sie gut mit einem Aktenvernichter beraten, der sich unkompliziert auf Rollen bewegen lässt.

    Welches Zubehör brauche ich für meinen Aktenvernichter?

    Für einen Aktenvernichter gibt es folgendes Zubehör:

    • Aktenvernichter-Auffangbeutel
    • Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das zerkleinerte Papier in dem in das Gerät integrierten Behälter aufzufangen. Für die schnellere und unkomplizierte Entsorgung können jedoch Auffangbeutel für den Behälter praktisch sein. Die Papierschnipsel landen dann direkt in der Tüte. Ist sie voll, lässt sie sich mit dem gesammelten Datenmüll einfach entnehmen.

    • Aktenvernichter-Öl / Ölblätter
    • Vergessen Sie beim Kauf eines neuen Aktenvernichters nicht das passende Spezial-Öl beziehungsweise Ölpapier, um das Schneidwerk des Geräts regelmäßig zu pflegen. Auch ein feiner Pinsel kann hilfreich sein.

    Wie entsorge ich das geschredderte Papier?

    Sofern das Papier nicht beschichtet ist, können die geschredderten Dokumente im Altpapier entsorgt werden. Der Auffangbeutel aus Plastik gehört aber natürlich nicht in die blaue Tonne, sondern ist ein Fall für den Gelben Sack oder den Restmüll. Achten Sie zudem darauf, dass sich keine Büroklammern oder Heftnadeln mehr an dem Papier befinden. Wer größere Mengen an Papierdatenmüll hat, kann diese (meist kostenlos) über die Recycling- und Wertstoffhöfe der Städte und Kommunen entsorgen. Es ist sogar möglich, einen Dienstleister mit der Entsorgung zu beauftragen.

    Übrigens, ein alter Aktenvernichter gilt als Elektroschrott, der im Hausmüll nichts verloren hat. Sie können das Gerät kostenlos bei einem kommunalen oder städtischen Wertstoffhof abgeben. Wer sich einen neuen Reißwolf kauft, hat zudem die Möglichkeit, diesen ebenfalls unentgeltlich beim Händler abzugeben. Beim Online-Kauf ist der Händler verpflichtet, das Altgerät bei Anlieferung mitzunehmen, sofern der Käufer rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht hat.

    Wie verhindere und behebe ich einen Papierstau?

    Ärgerlich! Man möchte auf die Schnelle noch die letzten Dokumente durch den Aktenvernichter „jagen“, aber leider bleibt das Papier zwischen den Walzen hängen, verheddert sich dort und bringt das Gerät zum Stoppen … Damit es erst gar nicht zum Papierstau kommt, sollten Sie bei der Nutzung folgende Tipps beachten:

    • das Schneidwerk regelmäßig pflegen und ölen
    • die Vorgaben des Herstellers beachten
    • das Papier mit gerader Kante einlegen
    • nicht zu viele Seiten auf einmal einführen
    • Heft- und Büroklammern vorher entfernen

    Und wenn es dann doch einen Papierstau gibt, lässt sich das Problem wie folgt in der Regel wieder beseitigen:

    • die Rücklauffunktion des Geräts aktivieren
    • keine spitzen Gegenstände, wie Schere oder Messer, einsetzen
    • das Gerät ausschalten und (falls möglich) das Papier vorsichtig von Hand entfernen
    • kleine Partikel mit einer Pinzette herausziehen
    • den Auffangbehälter leeren
    • den Kundendienst des Herstellers kontaktieren