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Arbeitskleidung

Arbeitskleidung: Schutz, Sicherheit und Wiedererkennungswert

Arbeitskleidung dient zum einen dem Schutz, zum anderen dem Wiedererkennungswert der Mitarbeiter. Ärzte erkennt man zum Beispiel am weißen Arztkittel, Handwerker am bekannten "Blaumann". In der Gastronomie verhindern Kochmützen, dass unappetitliche Haare im Essen landen.

Arbeitshandschuhe und geeignete Arbeitsschuhe schützen derweil vor Verletzungen beim Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und schweren Gerätschaften. In vielen Branchen, etwa im Einzelhandel oder in Hotelbetrieben, tragen die Angestellten zudem einheitliche Berufsbekleidung, die über ihre Farben oder ein aufgedrucktes Firmenlogo einen Wiedererkennungswert darstellt und Identität schafft.

Professionelle Schutz- und Sicherheitskleidung muss einige Vorgaben erfüllen und gewissen Normen entsprechen. Einige Beispiele:

  • EN ISO 20471 für hochsichtbare Warnkleidung wie Warnwesten und Warnschutzjacken
  • EN ISO 11612 für Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen
  • EN ISO 11611 für Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren
  • EN 1149 für Schutzkleidung elektrostatische Eigenschaften
  • EN 13034 für Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien
  • EN 14048 für Schutz gegen kühle Umgebungen
  • ISO 157977 für Industriewäsche

Wie häufig sollte man neue Arbeitskleidung kaufen?

Stark beanspruchte Arbeitskleidung muss häufiger gewechselt werden als Kleidung, die im Arbeitsalltag keinen größeren Belastungen ausgesetzt ist. Für Schutz- und Sicherheitskleidung geben die Berufsgenossenschaften Empfehlungen. Sicherheitsschuhe sollten demnach etwa einmal im Jahr ausgetauscht werden. Hochwertige Arbeitsjacken und Pullover halten dagegen meistens mehrere Jahre.

Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Kleidung ist die richtige Pflege. Für einige Branchen gibt es hier spezielle Vorschriften, so darf etwa medizinische Berufsbekleidung nicht im eigenen Haushalt oder mit Haushaltswaschmaschinen gereinigt werden. Auch für Beschäftigte anderer Branchen empfiehlt es sich, Arbeitskleidung und private Kleidung getrennt voneinander aufzubewahren und zu reinigen.

Wer bezahlt die Arbeitskleidung?

Wer die Arbeitskleidung bezahlt, hängt davon ab, ob sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung ist laut Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber zu bezahlen. Dazu zählen etwa Helme, Arbeitsschuhe, Schutzbrillen oder auch Schutzanzüge. Der Arbeitgeber muss die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Schutzkleidung zur Verfügung stellen und kommt auch für die Wartung und Reinigung der Arbeitskleidung auf.

Diese Verpflichtung gilt auch bei Berufen, bei denen die Mitarbeiter erhöhten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Freiwillige Schutzkleidung, die in erster Linie dazu dient, die eigene Kleidung vor Verschmutzungen zu schützen, ist dagegen vom Arbeitnehmer zu bezahlen.

Schreibt der Arbeitgeber das Tragen einheitlicher Berufskleidung vor, etwa von Pullovern, Westen und T-Shirts mit Firmenlogo, schafft er die Kleidungsstücke meist auf eigene Kosten an. Er darf die Kosten jedoch auf die Arbeitnehmer umlegen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kleidung, die gegen die guten Sitten verstößt.

Schreibt der Arbeitsvertrag vor, dass Arbeitnehmer sich ganz oder teilweise an den Kosten der Arbeitskleidung zu beteiligen haben, sind diese Klauseln wirksam. Bei Formulararbeitsverträgen besteht allerdings die Einschränkung, dass die Anschaffung der Berufsbekleidung die Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen darf. Ist der Nettolohn so gering, dass er unter Pfändungsschutz steht, darf der Arbeitgeber beispielsweise kein Arbeitsentgelt für Berufsbekleidung einbehalten.