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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz: Wozu sind Arbeitgeber verpflichtet?

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor Gefahren und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu schützen. Ziel ist es, körperlichen Verletzungen und psychischen Belastungen durch Unfall, Gefahrstoffe, Lärm und gesundheitsschädigendes Verhalten vorzubeugen.

Wie genau der Arbeitsschutz auszugestalten ist, regeln verschiedene gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen. Wo es gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber beispielsweise geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, Absperrungen und Sicherheitshinweise anbringen oder Betriebsärzte beschäftigen.

Vernachlässigen Unternehmen diese Pflicht, kann der Betriebsrat Druck ausüben. Bleibt dies ohne Erfolg, drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen. Kommt ein Beschäftigter im Betrieb zu Schaden, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Ansprüche beschränken sich allerdings auf Sachschäden. Bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Gesetzliche Grundlagen für den Arbeitsschutz

Die wichtigste Grundlage für den Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dort sind allgemeine Regelungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festgehalten. Es verpflichtet den Arbeitgeber u.a., eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dazu gehört eine Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ergänzend regelt das Arbeitssicherheitsgesetz die Rolle der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Zusätzlich zu diesen beiden Gesetzen sind je nach Branche diverse Verordnungen zu beachten. Die Arbeitsstättenverordnung macht konkrete Vorgaben, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen. Die Vorschriften umfassen nicht nur den Arbeitsplatz im Büro, sondern auch das Home Office. Weitere Beispiele sind die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Darüber hinaus finden sich verbindliche Vorgaben in den Unfallverhütungsvorschriften und dem Regelwerk der Unfallversicherungen.

Die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Betriebe dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der dabei gewonnene Überblick über die am Arbeitsplatz vorhandenen Risiken dient als Grundlage für die Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen. Berücksichtigt werden nicht nur Gefahren, die zu körperlichen Verletzungen der Mitarbeiter führen können, sondern auch psychische Belastungsfaktoren.

Arbeitgeber können sich bei verschiedenen Stellen darüber informieren, wie man eine Gefährdungsbeurteilung durchführt. Hilfe gibt es etwa von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Arbeitsschutzbehörden der Länder und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Wie oft findet die Arbeitsschutzunterweisung statt?

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es auch, alle Mitarbeiter sowie Beschäftigte von Fremdfirmen in den Arbeitsschutz zu unterweisen. Die Mitarbeiter müssen anschließend in der Lage sein, Gefahrensituationen zu erkennen und einzuschätzen.

Es gibt klare Vorgaben, wie oft eine Arbeitsschutzunterweisung stattzufinden hat:

  • Mindestens einmal jährlich
  • Bei der Einstellung von neuen Arbeitskräften vor Arbeitsbeginn
  • Bei der Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsplatz
  • Vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit
  • Anlassbezogen, etwa nach einem Unfall
  • Falls eine unsichere Situation am Arbeitsplatz erkannt wird

Die Arbeitsschutzunterweisung sollte dementsprechend als ständiger Prozess in den Arbeitsalltag integriert werden. Wie genau die Unterweisungen durchgeführt werden, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Wichtig ist, dass der Inhalt für alle Mitarbeiter verständlich und nachvollziehbar ist.

Multimedia-Präsentationen können dabei als Unterstützung dienen. In vielen Fällen ist aber auch eine praktische Unterweisung direkt am Objekt sinnvoll, z.B. wenn Mitarbeiter den Umgang mit Feuerlöschern erlernen sollen. Für eine größtmögliche Akzeptanz ist es außerdem von Bedeutung, dass Arbeitgeber und Führungspersonal mit gutem Beispiel vorangehen und Arbeitsschutz vorleben.